25 Plätze
Betriebserlaubnis für 25 Kinder ab 3 Jahren.
Alles Wichtige zu Plätzen, Fristen und Beiträgen – klar und übersichtlich.
Allgemeines
Betriebserlaubnis für 25 Kinder ab 3 Jahren.
Aufgrund der Bezuschussung der Stadt Stuttgart nehmen wir nur Kinder mit Wohnsitz in Stuttgart auf.
Familien, die bereits ein Kind in der Einrichtung haben oder hatten, werden bei der Aufnahme weiterer Kinder bevorzugt.
Elterndienste, Ämter und regelmäßige Teilnahme an Elternabenden gehören dazu – und ermöglichen Nähe zum Alltag Ihres Kindes.
Ablauf
Ihr Kind ist bis zum 30.09. des Aufnahmejahres 3 Jahre alt.
Offizielle Anmeldung über das Portal der Stadt Stuttgart bis zum 31.12. des dem Aufnahmejahr vorangehenden Jahres.
Bei fristgerechtem Antrag werden Sie Anfang des Aufnahmejahres zum Schnuppern eingeladen.
Sind nach den Schnuppertagen mehr Interessierte als Plätze da, entscheidet das Los. Gegebenenfalls wird das weniger stark vertretene Geschlecht priorisiert.
Aufnahmedatum frühestens am 2. Kindergartentag nach der Sommerpause (Anfang September). Unterjährige Aufnahmen sind derzeit sehr unwahrscheinlich.
Kosten
Monatlich, 12× im Jahr, ab dem ersten Betreuungsmonat in voller Höhe. Angaben Stand August 2018 – bitte aktuell beim Trägerverein nachfragen.
| Kind | Beitrag / Monat | mit Familiencard |
|---|---|---|
| Erstes Kind | 103 € | 50 € |
| Zweites Kind | 77 € | 26 € |
| Drittes Kind | 37 € | 0 € |
Ohne aktive Mitgliedschaft im Trägerverein (Waldkindergarten Obere Neckarvororte e.V.) erhöht sich der Beitrag um monatlich 20 €.